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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MANILUMI GmbH


1. Allgemeines

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MANILUMI GmbH. Wir schließen Verträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen oder widersprechende Geschäfts- / Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig unterfertigten Anerkennung. Auch sonstige darüber hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten


2. Preise

Wir fakturieren unsere  Leistungen mit dem Tage, an dem wir - auch teilweise - liefern, für Sie einlagern oder die Ware und Leistungen für Sie auf Abruf bereit halten. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden. Die angeführten Preise sind Nettopreise, also ohne Umsatzsteuer.


3. Auftragsbestätigung

Sie prüfen die Richtigkeit eines Angebotes - der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Liefertermine. Weicht das Angebot - die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag ab und Sie wiedersprechen nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt des Angebotes der Auftragsbestätigung schriftlich, so nehmen Sie diese Abweichungen als genehmigt an.


4. Lieferungen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, liefern wir in Österreich Waren frei Haus, also bis hinter die erste verssperrbare Türe von Ihnen, wobei für uns die Auswahl des Transportmittels vorbehalten bleibt. Im Falle eines Auftragswertes, der den Nettowert von Euro 50,-- nicht übersteigt, sind wir berechtigt, die damit im Zusammenhang stehenden Zustellgebühren, sowie das Verpackungsmaterial zu verrechnen. Für den Fall, dass wir für die Zustellung der Post, der Bahn oder eines sonstigen Paket- oder Zustelldienstes bedienen, erfolgt die Lieferung auf Ihre Gefahr. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vor- und Zulieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert werden, die Lieferzeit im angemessenem Umfang. Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.


5. Mängel und Gewährleistung

Bei Übernahme der Ware haben Sie die Lieferungen und Leistungen von uns sofort und ordnungsgemäß im Sinne des HGB zu überprüfen; erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden.

Bei Warenmängel bleibt es in unserer Wahl, ob ein Austausch gegen mängelfreie Ware vorgenommen oder eine allfällige Kaufpreisminderung zugelassen wird. Zur Wandlung oder zum Rücktritt vom Vertrag wegen laesio enormis sind Sie jedenfalls nicht berechtigt. Größenabweichungen bei Waren bis zu +/- 5 % und Materialstärkentoleranz bei Papier bis zu +/- 5 % gelten nicht als Mangel und werden im Wege der Gewährleistung auch nicht eingestanden. Das gleiche gilt hinsichtlich technisch bedingter Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen vereinbar


6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Als Zahlungsziel werden bei einer einheitlichen Corporate Identity Design (CI & CD), Werbemittel und Druckaufträgen 14 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Abgerechnet wird nach einzelnen Leistungserbringungen.

Als Zahlungsziel werden bei Eventveranstaltungen, Marketing, PR. – Medienberatungen und Promotion Aktionen, 50% der Leistungen von Kärnten Event, ab Abschluss der Zusammenarbeit sofort fällig. Restzahlungen sind in gesonderten zu vereinbaren.Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich 10 % Verzugszinsen, wie auch alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene des Inkassobüros und der Rechtsanwaltkosten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen.Wird eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse bekannt oder sind Sie in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlungen sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen, einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.


7. Haftung

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.


8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Warenlieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme, sowie der allenfalls entstandenen Zinsen und Eintreibungsspesen in unserem alleinigen Eigentum.

Ihre Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit der Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zu unseren Gunsten abgetreten. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Bei dem Urheberschutz unterliegenden Produkten sind Sie verpflichtet, uns die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder eine im voraus abgetretene Forderung gerichtlich gepfändet werden, sind wir unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.Sind mit denen von uns erbrachten Leistungen Urheberrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes verbunden, so behalten wir uns bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages samt Nebenspesen den Widerruf der Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte und - daraus wiederum resultierende - sämtliche Rechtsbehelfe nach dem Urheberrechtsgesetz vor.


9. Namen- und Markenaufdruck

Wir sind zur Anbringung eines Firmennamens oder einer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung Ihrerseits berechtigt.

 


10. Eventveranstaltungen

Das betriebliche und persönliche Risiko für die Durchführung der Veranstaltung trägt der Veranstalter und verpflichtet sich gleichzeitig eine, dem Equipment, dem Fahrzeug und unserer Mitarbeiter, eine  Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Tritt die MANILUMI GmbH als Veranstalter auf, wird eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und bereitgestellt. MANILUMI GmbH wird in der Umsetzung als Partner mittransportiert. Während der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, einen eigenen „Verkaufs- und/oder Info- und Repräsentationsstand" zu betreiben. Die Nichteinhaltung eines Angebotes - Vertrages zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Betrages mit sich. Beide Teile vereinbaren für allfällige Streitigkeiten das das Landesgericht Klagenfurt als zuständig. Für Streitigkeiten aus einem Angebot - Vertrag wird ausschließlich das Österreichische Recht vereinbart. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für jedes Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Repräsentanten und Mitarbeiter den freien Zugang zum Veranstaltungsgelände und zu den für die Vertragserfüllung notwendigen Einrichtungen haben, andernfalls sind wir zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Dies falls oder bei Stornierung bzw. Absage der Veranstaltung innerhalb 1 Stunde vor Beginn haben Sie uns 100 % des Veranstaltungsauftragswertes zuzüglich der oben beschriebenen und bereits angefallenen Kosten zu ersetzen.Für den Fall, dass wir für Veranstaltungen Subaufträge (beispielsweise an Akteure, Künstler) vergeben, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und sohin auch die Stornobedingungen).Mit Unterzeichnung eines Angebotes – Vertrages erklären sich beide Parteien ausdrücklich mit sämtlichen Vertragspunkten einverstanden. Mit der Retournierung des unterfertigten Angebotes - Vertrages wird dieser ab Zustellung rechtwirksam. Das Angebot - der Vertrag muss grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Abschlussdatum eines Angebotes – Vertrages retourniert werden. Als Zahlungsziel werden bei Eventveranstaltungen und Promotion Aktionen, 50% der Leistungen von MANILUMI GmbH, ab Abschluss der Zusammenarbeit sofort fällig. Restzahlungen sind in gesonderten zu vereinbaren.Vertragsstornierung: Bei einem Angebot.- - Vertragsrücktritt seitens des Veranstalters ist die Höhe des vereinbarten Betrages in voller Höhe fällig oder der Veranstalter hat für einen dementsprechenden anderen Veranstaltungsort - Ausweichmöglichkeit zu sorgen.Steuern, Gebühren: Abgaben jeder Art, AKM, GEMA, SUISA, etc. oder Autorengebühren, sowie evtl. Bewilligungen, Genehmigungen, Abnahmekosten (Pyro, Statik, Deko,...) einreise-, Fahr- und Aufenthaltsbewilligungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden von diesen mit dem zuständigen Amt direkt abgerechnet. Für Veranstaltungen im Ausland (- außerhalb Österreich) gilt: die gesetzliche Auslandssteuer, sowie ein möglicher Solidaritätszuschlag und sonstige personenbezogene Angaben und Beiträge werden vom Veranstalter ebenfalls an das jeweilig zuständige Amt direkt abgerechnet. Zwischen dem Veranstalter und allen Beteiligten besteht darüber Einigkeit, dass die Auslandssteuer sowie sonstige Abgaben und Beiträge durch den Veranstalter direkt an das zuständige Finanzamt bzw. die zuständigen Behörden zu überweisen sind.


11. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt ausschließlich Klagenfurt.


12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitfälle aus einer Zusammenarbeit ist ausschließlich 9020 Klagenfurt

Infohotline 0463 900 8888
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